Chrom(VI) - aktueller Stand
Bis adäquate Ersatzstoffe zur Verfügung stehen, benötigt auch die OT Schwerin diese Ausnahmegenehmigung um den Anforderungen Ihrer Kunden gerecht zu werden. Zu diesem Zweck hat sich OT als sogenannter "nachgeschalteter Anwender" einem Lieferantenkonsortium (CTAC Sub2) angeschlossen, mit dem gemeinsamen Ziel die, aktuell bis September 2024 gültigen, Ausnahmegenehmigungen zu verlängern.
Chrom(VI)-haltige Beschichtungsstoffe dürfen dabei nur unter Einhaltung starker Schutzmaßnahmen sowie mit jährlichen Messungen der Arbeitsplatz- und Emissions-Konzentrationen verarbeitet werden. Diese Pflicht und Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern nimmt die OT Schwerin sehr ernst. Beschichtet wird ausschließlich in abgeschlossenen Lackierkabinen mit gefilterter Absaugung. Das Tragen eines Schutzanzuges sowie einer Atemschutzhaube ist dabei obligatorisch. Die jährlichen Konzentrationsmessungen werden bei der OT Schwerin von Experten des TÜV NORD durchgeführt. Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Messpunkten wird auch die Konzentration innerhalb der Atemschutzhaube gemessen um sicherzustellen, dass die Schutzmaßnahmen wirksam sind.
Gleichzeitig finden im Kundenauftrag regelmäßig Versuche mit verschiedenen Chrom(VI)-freien Beschichtungsstoffen statt, mit dem Ziel, dass zeitnah ein praktikables Ersatzprodukt zur Verfügung steht.